Corona Pandemie




NF Diskussion

Re: Corona Pandemie

Beitragvon Sarastro » Mo 2. Aug 2021, 14:24

Querdenker gegen Queerdenker

=== Die gewollte Spaltung unserer Gesellschaft

So drastisch wie jetzt handelte die Staatsmacht wohl noch nie: Wenige Tage, ja Stunden nach dem Berliner Christopher-Street-Day (CSD) wurde die für Sonntag angemeldete „Querdenker“-Demonstration verboten.
...
Nena und CSD in Berlin: Messen mit zweierlei Maß.
65.000 CSD Feierdemonstranten werden weder von Politikern noch von Medien kritisiert, obwohl sich mehrheitlich nicht an die Hygieneregeln gehalten wurde. Die Unterbringung des (Nena) Konzert-Publikums erinnert an Viehwirtschaft.

https: //www.tichyseinblick.de/meinungen/die-gewollte-spaltung-unserer-gesellschaft/
https: //twitter.com/RalfSchumache17/status/1419747345412067333
Sarastro
 
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von Anzeige » Mo 2. Aug 2021, 14:24

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Re: Corona Pandemie

Beitragvon Sarastro » Do 5. Aug 2021, 07:38

Sollten die Bundesregierung und die Regierungen der Länder beschließen, daß
1.) In bestimmte Räume und zu bestimmten Veranstaltungen nur Leute dürfen, die die 3G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) erfüllen
2.) Tests bzw Selbsttests ab Mitte August nicht mehr kostenfrei sind.
Dann bedeutet das einen Impfzwang durch die Hintertür !

„Dreistester Wortbruch dieser Regierung“

Eine „angedrohte Impfpflicht“ sieht FDP-Vize Kubicki in den neuen Ankündigungen der Bundesregierung. Dabei habe diese immer geschworen, es werde keine Impfpflicht geben. Das geplante Ende kostenloser Tests sei „extrem unsozial“.
In Zielsetzung und Wirkung komme es einer direkten Impfpflicht gleich, wenn die Regierung ungeimpfte Personen vom sozialen Leben ausschließe.
...

Am 10. August berät Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Pandemie. In dem Ministeriumsbericht werden die weitere Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske „bis ins Frühjahr 2022“ insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel genannt „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“.

Mit Blick auf Schutzmaßnahmen erläutert das Ministerium, Impfen und Testen verhinderten mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Personen mit hoher und damit infektiöser Viruslast einen Raum betreten. „Daher sollte unabhängig von der Inzidenz ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.“ Genannt werden Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen.

https: //www.faz.net/aktuell/wirtschaft/impfpflicht-kubicki-kritisiert-ankuendigungen-der-bundesregierung-17468971.html
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Re: Corona Pandemie

Beitragvon Sarastro » Sa 9. Okt 2021, 16:18

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Söders Lockdown für rechtswidrig

Im März 2020 klagte ein Bürger gegen die bayerische Staatsregierung und ihre harten Ausgangssperren. Erst jetzt wurde dem Kläger das Urteil zugestellt.
...
Nicht nur stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Ausgangssperren rechtswidrig waren – er attestiert der bayerischen Staatsregierung und dem Ministerpräsidenten ein antifreiheitliches Rechtsverständnis. Söder hatte den bayrischen Bürgern mit wenigen Ausnahmefällen unter Androhung empfindlicher Geldstrafen verboten, das Haus zu verlassen. Diese Maßnahme habe gegen das „Übermaßverbot“ verstoßen, urteilt der Gerichtshof. Das bedeutet: Die Maßnahme stand in ihrer Schärfe in keinem Verhältnis zu durch sie erreichten, positiven Effekten. Die Ausgangssperre sei „keine notwendige Maßnahme“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gewesen. Auf dieses stützte sich der Freistaat jedoch in seiner rechtlichen Argumentation, spezifisch auf Paragraph 28 des IfSg.

Diese rechtliche Grundlage erklärt das Verwaltungsgericht für nichtig. „Es bestehen bereits Zweifel, ob der historische Gesetzgeber des Bundesseuchengesetzes und daran im Anschluss des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich die Generalklausel des Paragrafen 28 auch im Hinblick auf sogenannte Lockdowns oder Shutdowns entwickelt hat, in dem Sinne, dass den Landesregierungen oder den subdelegierten Stellen der Erlass solch umfassender, das gesamte öffentliche Leben eines Landes tiefgreifend umgestaltender Einschränkungen erlaubt werden sollte“.

https: //www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-soeders-lockdown-rechtswidrig/
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