Re: FED, EURO und Co - Sozialismus der Notenbanken
von Sarastro » Mi 6. Mai 2020, 11:41
Paukenschlag !
Zitat: Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union hat das Bundesverfassungsgericht sich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entgegengestellt und eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank (EZB) festgestellt, obwohl der EuGH zuvor das Handeln der EZB gebilligt hatte. [...] Die nun vom Bundesverfassungsgericht festgestellt Kompetenzanmaßungen seitens der EZB und des EuGH wirken sich nicht nur demokratieschädigend in den Mitgliedstaaten aus, sondern untergraben das Fundament der EU.
https: //www.facebook.com/103562266812/posts/10156961316181813
Zitat: Nicht weniger als 2,4 Billionen Euro an Staatspapieren hält die europäische Notenbank in ihren Büchern, außerdem noch Unternehmensanleihen und Pfandbriefe über 520 Millionen Euro. Für Deutschland resultiert daraus ein Haftungsrisiko von knapp 400 Milliarden Euro, das sich aus dem deutschen Kapitalschlüssel von 26,4 Prozent der gemeinsamen EZB-Bilanz errechnet. [...] Beim PSPP-Programm, gegen das sich die Kläger im aktuellen Verfahren in Karlsruhe wandten, war die gemeinsame Haftung noch auf 20 Prozent der gekauften Staatspapiere beschränkt. Für den Großteil der Haftung hatten die emittierenden Staaten für ihre Anleihen jeweils selbst zu sorgen. Beim aktuellen Notfallkaufprogramm in der Corona-Pandemie – dem PEPP-Programm – , mit dem die EZB in diesem Jahr in einem Volumen von mindestens 750 Milliarden Euro neue Staatspapiere kaufen will, gilt diese Haftungsbeschränkung nicht mehr. Der Schulden-Vergemeinschaftung durch die Hintertür wären damit keine Grenzen mehr gesetzt.
https: //www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/stoppsignal-fuer-ezb-aus-karlsruhe/
Zitat: Die Vermögenspreise bei Immobilien und Unternehmenswerten sind durch das billige Geld der EZB, zumindest bis zum Ausbruch der Corona-Krise, erheblich angestiegen. Die Anzahl der Zombie-Unternehmen nimmt aber seitdem wenig überraschend auch enorm zu. Immer mehr Unternehmen konnten schon vor dem aktuellen Shutdown ihre Schuldzinsen nicht mehr aus ihren Jahresüberschüssen bedienen. Das ist nicht nur ein Problem in Italien und Griechenland, sondern auch in Deutschland. 1980 lag die Zombie-Quote in Deutschland bei zwei Prozent, 2016 schon bei 16 Prozent und jetzt wird sie im Zuge der Corona-Krise, der zusätzlich lockeren Geldpolitik und der neuerlichen Konjunkturprogramme, weiter steigen.
https: //www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/not-bricht-nicht-jedes-gebot
Zitat: Italiens Verschuldung wird durch den wirtschaftlichen Shutdown, der einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von rund 8 Prozent in diesem Jahr bedeutet, sowie die nationalen Corona-Notfallpakete bis Ende 2020 von derzeit 135 auf mehr als 150 Prozent steigen. Ohne die EZB-Kaufprogramme würden die Zinsen Italiens sofort explodieren. Doch diese Gefahr existiert natürlich erst recht, wenn das italienische Rating auf Ramsch-Niveau sinkt.
https: //www.tichyseinblick.de/kolumnen/oswald-metzger-zur-ordnung/das-bverfg-italiens-kreditwuerdigkeit-die-ezb-und-der-euro
Zitat: Um überhaupt von der Linie des EuGH abweichen zu können, mussten die Verfassungsrichter feststellen, dass in dessen Urteil ein „ausbrechender Rechtsakt“ („ultra vires“) zu sehen ist. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Institution der EU den ihr vorgegebenen Kompetenzrahmen verlässt. Dann muss nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das höchste Gericht einschreiten, um die Grundrechte in Deutschland zu wahren, insbesondere das Demokratieprinzip. Das wurde in der Vergangenheit schon so manches Mal diskutiert, wenn der EuGH Urteile gefällt hat, die in Deutschland nicht gut ankamen. Aber nie zuvor hat das Bundesverfassungsgericht dies selbst festgestellt. Dass dies nun ausgerechnet in der Corona-Krisenzeit passiert, ist besonders bemerkenswert.
https: //www.faz.net/aktuell/wirtschaft/was-das-urteil-zum-ezb-kaufprogramm-bedeutet-16755138.html
Zitat: Klar ist doch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar seit 50 Jahren einen schrankenlosen Vorrang des Europarechts reklamiert, fast alle nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte dem jedoch genauso lange widersprochen haben. Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht. Dieses muss zwar offen sein für den Anwendungsvorrang des Europarechts, kann aber auch Grenzen vorsehen, wie das bei uns in Art. 23 des Grundgesetzes der Fall ist. Im Übrigen haben, was die Empörung noch fragwürdiger macht, andere Gerichte wie das oberste Gericht Dänemarks oder das Tschechische Verfassungsgericht Entscheidungen des EuGH schon für „Ultra vires“, also offensichtlich kompetenzwidrig, gehalten. [ ... ] Denn der schrankenlose Vorrang des Unionsrechts ist mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und vielen anderen Verfassungen nicht vereinbar.
https: //www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=10156989424746813&id=103562266812
Zitat: Jegliche Souveränität der Europäischen Union ist lediglich abgeleitet von der Souveränität der sie konstituierenden Mitgliedstaaten. Darum heißt es in Artikel 5 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union auch: „Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.“
https: //www.tichyseinblick.de/meinungen/europa-das-sind-wir-der-absolutistische-machtanspruch-von-eugh-eu-kommission-und-ezb/
Zitat: Neben Gauweiler gehören zu den Klägern der Berliner Jurist und Wirtschaftswissenschaftler Markus Kerber, AfD-Gründer Bernd Lucke sowie die Unternehmer Heinrich Weiss, Patrick Adenauer und Jürgen Heraeus. [...] „Insgesamt wirft die EZB-Rettungspolitik unbequeme Fragen bezüglich der Abstimmungsverfahren bei der EZB auf“, sagt Anatoli Annenkov, Ökonom bei der Société Générale. Das System einer Stimme pro Land führe zu kritischen Verzerrungen. „Infolgedessen hat der Zentralbankgouverneur von Malta de jure so viel Macht wie jener von Deutschland, trotz der Tatsache, dass Deutschland gemessen an Wirtschaftsleistung und Bevölkerung 251 mal so groß wie Malta ist“, sagt Annenkov. Das könne insbesondere bei all den Rettungsprogrammen zu demokratischen Konflikten kommen. „Tatsächlich ist theoretisch eine Mehrheitsentscheidung mit Unterstützung von Gouverneuren möglich, die weniger als zehn Prozent der Bevölkerung und Wirtschaftsleistung des Euro entsprechen“, sagt Annenkov. Und so dürften weitere Klagen gegen die EZB beim Bundesverfassungsgericht eingehen.
Hinweis: Dieser Artikel entstand noch vor (!) dem Urteil.
https: //www.welt.de/wirtschaft/article207736221/Anleihekaeufe-Stoppt-Karlsruhe-die-Allmacht-der-EZB.html