Panikmache der AfD ? Oder hat der Focus doch recht ?
=== EU entmachtet die Nationalstaaten bei der Asylpolitik
Mit der jüngsten Entscheidung stellt sich Brüssel erneut über nationales Recht. Während die Möchtegern-Große-Koalition im Vordergrund ein blamables Schattenboxen um die Obergrenze aufführt, sind im EU-Parlament mit einem neuen Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung die Würfel längst gefallen.
Allein die EU bestimmt die Regeln bei der Zuwanderung. Die GroKo hat hinsichtlich der "Obergrenze" nichts zu melden. Faktisch gelten die nationalen Regierungen der Eurozone als entmachtet. Mit 390 Ja-Stimmen bei 175 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen gingen folgende Änderungen durch: Behauptet ein Asylbegehrender, anerkannte Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, ist der betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für seinen Asylantrag.
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Auf die deutschen EU-Abgeordneten der Altparteien ist kein Verlass; sie alle haben dem Antrag des Innenausschusses zugestimmt.
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=== Die GroKo hat beim Thema "Obergrenze" nichts zu melden
Das EU-Parlament hat mit einer Entscheidung die nationalen Regierungen quasi entmachtet. Mit drastischen Folgen, wie Frank Mertgen, stellvertretender Chefredakteur von FOCUS-MONEY, feststellt.
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Aber vergessen Sie die „Obergrenze“ getrost. Und, liebe „Obergrenzen“-CSU, vergiss die absolute Mehrheit in Bayern bei den Landtagswahlen im Herbst. Denn (Vor-)Entscheidungen von wirklicher Tragweite fallen immer häufiger nicht in Berlin (geschweige denn in München) oder in anderen Hauptstädten, sondern in Brüssel. Und in Straßburg, neben Brüssel zweiter Sitz des Europäischen Parlaments.
Die EU-Kommission hatte einen Entwurf zur Reform der Dublin-Verordnung vorgelegt, den das Parlament aber komplett umgeschrieben und in namentlicher Abstimmung mit 390 Ja-Stimmen angenommen hat, bei 175 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen. Die Änderungen haben es in sich. Nur drei Punkte dazu:
1.) Behauptet ein Flüchtling, Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, die anerkannten Schutz oder einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, wird dieser betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Auf Deutsch gesagt: Das wird in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle Deutschland sein.
2.) Beweise braucht es dafür nicht: Geben die Angaben des Antragstellers keinen offensichtlichen Grund für Zweifel, reicht das.
3.) Damit nicht genug: „Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen“, wie es in der Begründung heißt, und sie können sich auch zusammen in einen Mitgliedsstaat überstellen lassen. Dafür reicht es, sich während der Reise nähergekommen zu sein.
Jetzt muss nur noch der Rat zustimmen, also die Minister, als Vertreter der Regierungen der Staaten.
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