Das EuGH Urteil hätte schlimmer ausfallen können.
Ansonsten hat sich nicht viel geändert, siehe Kindergeld, Aufstockung und Niederlassungsfreiheit.
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EuGH billigt deutschen Leistungsausschluss teilweise... Deutschland dürfe EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern, wenn diese nicht erwerbstätig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, so die Luxemburger Richter.
... Dabei haben die Richter im Grunde lediglich geltendes Recht bestätigt. Denn auch das Unionsbürgerrecht sieht Einschränkungen vor, um die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten nicht unangemessen zu belasten. Die viel spannendere Frage ist, ob Deutschland auch arbeitssuchenden EU-Ausländern pauschal Hartz IV verweigern darf? Ein solcher Fall ist derzeit beim EuGH anhängig. Eine Gerichtssprecherin stellte schon mal klar, dass das Urteil nicht automatisch auf arbeitssuchende EU-Bürger übertragbar sei.
http://www.ad-hoc-news.de/mitteldeutsch ... s/40102609-> ad-hoc-news.de/mitteldeutsche-zeitung-zum-hartz-iv-urteil--/de/News/40102609
... EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu erhalten oder erstmals eine Arbeit zu suchen, sind nach deutschem Recht generell vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen. Im Streitfall hatten eine Frau aus Rumänien und ihr minderjähriger Sohn in Leipzig Arbeitslosengeld II beantragt, obwohl die Frau keine Beschäftigung suchte.
... Allerdings lässt das Urteil offen, ob der geltende Leistungsausschluss auch rechtmäßig ist, wenn ein EU-Bürger zur Arbeitssuche gekommen ist.
http://www.welt.de/newsticker/news1/art ... erden.html-> welt.de/newsticker/news1/article134233852/Hartz-IV-darf-EU-Auslaendern-verweigert-werden.html
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Kindergeld, Aufstockung und Niederlassungsfreiheit"... Unter der Niederlassungsfreiheit versteht man dagegen die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit."
"... Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten braucht ein EU-Bürger nichts als ein gültiges Ausweisdokument. Will er sich allerdings länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, muss er Arbeitnehmer oder Selbständiger sein."
"... wenn sie von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU Gebrauch machen und ein Gewerbe angemeldet haben. Wenn der Lebensunterhalt dann nicht zum Leben reicht, können sie Hartz IV als Aufstockungsleistung beantragen."
"... Die wichtigste Sozialleistung ist bisher das Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere. Darauf haben EU-Bürger Anspruch, und zwar vom ersten Tage an. Das gilt sogar für Kinder, die gar nicht hier in Deutschland, sondern noch in ihrem Heimatland leben."
"... Für einige EU-Fälle spielt zudem das Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953 eine besondere Rolle. Darin haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren. Bulgarien und Rumänien gehören nicht zu den Unterzeichnerstaaten, allerdings fast alle EU-Staaten sowie Estland, Malta, Türkei, Island und Norwegen. Damit hätten Bürger dieser Staaten Anspruch auf Sozialhilfe und Hartz IV, wie das Bundessozialgericht 2011 feststellte."
"... hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Mai 2012 in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass einer Spanierin, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, gestützt auf das EFA Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen sind."
http://www.faz.net/aktuell/politik/ein- ... 39826.html-> faz.net/aktuell/politik/ein-ueberblick-welche-sozialleistungen-bekommen-eu-buerger-12739826.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A ... geabkommen-> de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_F%C3%BCrsorgeabkommen