Zuwanderung




NF Diskussion

Zuwanderung

Beitragvon Sarastro » Do 14. Nov 2013, 13:46

Einschüchterung und Gewalt geht natürlich gar nicht !

Aber ein Rechtsstaat einerseits, der diese beiden kriminellen Punkte unterbindet, und Streitschlichter bei einfachen (meist Geld) Vergehen andererseits könnten zusammen durchaus etwas bewirken. Denn das Motto "Wir regeln das unter uns" (Familienfehden, Ehrverletzungen, Grundstücks- und Geldstreitigkeiten werden intern geregelt) ist durchaus effizient.
Nur sollten das dann keine (ausländischen) Imame sein, die sich über deutsches Recht hinwegsetzen...

=== 100 Kamele sind der Preis für einen Berliner Toten

In muslimisch dominierten Einwanderervierteln Deutschlands ist eine Paralleljustiz in der Tradition der Scharia entstanden. Der Staat scheint vor der Macht der arabischen Clans zu kapitulieren.

Als Taccidin Yatkin im Frühjahr 2013 zu einem Versöhnungstreffen mit der libanesischen Großfamilie Omeirat fuhr, hoffte er, dass sich beide Seiten nach arabischer Tradition die Hände reichen und Tee trinken würden. Anlass war ein Unfall, der über vier Jahre zurücklag. Im Januar 2009 hatte Yatkins Sohn Ali den 17-jährigen Mohammed Omeirat, als dieser bei Rot über die Ampel ging, mit seinem Alfa Romeo angefahren und dabei tödlich verletzt.

Als der ehemalige Präsident des Zentralrats der Türken in Deutschland die Räume eines libanesischen Vereins in Berlin-Neukölln betrat, wusste er, dass die Familie des Opfers keine Friedenspfeife rauchen wollte. Dort empfingen ihn 40 bis 50 Mitglieder der Familie Omeirat und anderer arabischer Clans. Die Botschaft dieser Drohkulisse war klar: Wer hier nicht mitspielt, legt sich mit der gesamten Großfamilie Omeirat an. Teile von ihr zählt die Polizei zur organisierten Kriminalität, die sich vor allem durch Eigentums- und Gewaltdelikte hervorgetan hat.

Die Regie bei dem Treffen führte der Imam der Neuköllner Omar-Moschee. Der Geistliche rezitierte zunächst aus dem Koran und legte fest, dass der Fall "nach der Scharia gelöst" wird. Der Sohn der Omeirats sei getötet und der Verantwortliche dafür noch nicht bestraft worden. Nach dem "Recht unserer Heimat ist er schuldig, egal, ob er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat". Yatkin protestierte. "Ich akzeptiere die Scharia nicht. Wir leben in Deutschland. Mein Sohn ist von einem ordentlichen Gericht freigesprochen worden." Das Argument beeindruckte den Imam jedoch nicht.

Während der Gespräche über eine Wiedergutmachung wurde Yatkin unter Druck gesetzt: "Wir wollen dich nicht bedrohen, aber wenn du auf der Straße bist, dann können wir für dein Leben nicht garantieren." Als Entschädigung wurden zunächst 100 Kamele gefordert – nicht in der Wüste, sondern mitten in der Millionenmetropole Berlin. In Euro umgerechnet ergab das nach dem Kurs der Mittler einen Betrag von 55.000 Euro. Nach zähem Schachern blieb am Ende eine Forderung von 20.000 Euro übrig und Yatkins Sorge, dass seiner Familie Leid droht.

Schon vor dem Treffen hatte er die Berliner Polizei um Rat und Schutz gebeten. Bis auf Zivilbeamte in der Nähe des Versammlungsortes konnte die jedoch nicht helfen. "Die fordernde Seite geht äußerst geschickt vor. Sie spricht keine direkten Drohungen aus", erklärt Carsten Wendt, Leiter des Dezernats Organisierte Kriminalität beim Berliner Landeskriminalamt, die Zuschauerrolle der Polizei.

Diese Ohnmacht der Strafverfolgungsbehörden lässt den Neuköllner SPD-Abgeordneten Erol Özkaraca aus der Haut fahren: "Es ist unerträglich mitzuerleben, wie hier sehenden Auges die organisierte Kriminalität ihr eigenes Recht in Form der Scharia durchsetzt." Und der Neuköllner Migrationsbeauftragte Arnold Mengelkoch poltert: "Das darf der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Er muss Farbe bekennen und diese Selbstjustiz aus der Anonymität holen."

Die Omeirats, die offensichtlich Geld brauchten, nutzten eine 3000 Jahre alte orientalische Tradition, Konflikte nach Straftaten zu lösen. Dieses vom Islam rezipierte Modell der Konfliktlösung hat drei Säulen: Schlichtung, um Täter- und Opferfamilie zu versöhnen, Wiedergutmachung durch Zahlung von Geld und Selbstjustiz, um Rache zu üben oder das Strafmonopol des Rechtsstaates durch Drohung und Anwendung von Gewalt zu unterlaufen.

Nach dem Motto "Wir regeln das unter uns" ist in muslimisch dominierten Einwanderervierteln vor allem in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine informelle Paralleljustiz in der Tradition der Scharia entstanden. Besonders häufig und rigoros wird sie von libanesischen, palästinensischen und kurdischen Großfamilien praktiziert, die hier in ihren Stammesstrukturen weiterleben – schlecht integriert und abgeschottet von der deutschen Gesellschaft. Familienfehden, Ehrverletzungen, Grundstücks- und Geldstreitigkeiten sowie Revierkämpfe in der organisierten Kriminalität werden intern geregelt.

"Sie akzeptieren den deutschen Rechtsstaat nicht. Was früher nur in Großstädten war, wird zu einem flächendeckenden Problem", bilanziert der Präsident des niedersächsischen Landeskriminalamtes, Uwe Kolmey. Besonders empört ihn die "neue Dimension der Gewalt gegen Polizei und Justiz". Im niedersächsischen Rotenburg haben kurdische Jugendliche zwei Polizisten bei einer Routinekontrolle beschimpft und ihnen eine Dienstpistole entrissen.

Nach der Verurteilung des Deutsch-Libanesen Mohamad O. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe – ein betrogener Ehemann hatte seinen Nebenbuhler an einer roten Ampel erschossen – mussten der Vorsitzende Richter und der Staatsanwalt beim Landgericht Hildesheim wegen Morddrohungen unter Polizeischutz gestellt werden. Die Mutter des Verurteilten beschimpfte den Richter als "Hitler": "Seine Kinder sollen alle sterben." In Bremen bekam der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Schromeck während eines Prozesses gegen kurdische Jesiden Polizeischutz. Morgens musste er in Polizeibegleitung ins Gericht gefahren werden.

Streitschlichter aus der organisierten Kriminalität

Schlüsselfiguren in dieser Paralleljustiz sind Streitschlichter, die Konflikte nach Straftaten zwischen Täter- und Opferfamilie befrieden sollen. Diese Rolle übernehmen ältere Autoritätspersonen, Familienoberhäupter, Imame oder Bosse der organisierten Kriminalität.

Ein neues Merkblatt des Berliner Landeskriminalamtes beschreibt die Gefahr, die dem Rechtsstaat durch sie droht: "Durch ihr Einwirken" werden "Institutionen wie Polizei und Justiz bewusst unterlaufen, umgangen und behindert". Nachdem das Feuer nach Gewalttaten gelöscht ist, lehnen sie "jede weitere polizeiliche Arbeit" ab, "Zeugen und Geschädigte machen keine Angaben mehr", "widerrufen ... Angaben oder bagatellisieren die Straftat".

Potenziert werden die negativen Auswirkungen von Schlichtungen auf die Strafverfolgung durch Drohung oder Anwendung von Gewalt auf das Opfer und Zeugen. Die Folgen kennen alle Kriminalbeamten, Staatsanwälte und Richter in Regionen, in denen sich vor allem Mhallami-Kurden aus Ostanatolien niedergelassen haben: eingeschüchterte Opfer und Zeugen. Diese Ethnie fällt durch eine besonders hohe Kriminalitätsbelastung auf. Beispiele aus dem deutschen Justizalltag gibt es genügend.
...

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... Toten.html
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » So 17. Nov 2013, 17:03

Die Politik muss eine Sache endlich begreifen: Es gibt Menschen die sich nicht integrieren wollen !!!
Da nützen auch keine Sozialarbeiter und Integrationskurse. Diese Menschen sind uns nicht friedlich gesonnen, sie haben keinen Respekt vor Land und Leute, unsere Kultur wird mit Füßen getreten, unser in diesen Land schon jahrhunderte alter Glauben, unsere Sitten und Gebräuche etc. und vorallen unsere im Land geltende Gerichtsbarkeit wird durch die in ihren Gepäck miteingewanderte, und immer gegenwärtige Scharia unterwandert, ja sogar verachtet.

Was dort in Berlin die libanesische Großfamilie "Omeirat" ist, ist in Bremen die libanesische Großfamilie "Miri"
Das Einzige was diese kriminellen Familien unterscheidet, ist der Name. :shock:
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » Do 28. Nov 2013, 11:51

Keine Paralleljustiz mit „Friedensrichtern“Union und SPD wollen Scharia in Deutschland verbieten


Ohne Akzeptanz der herrschenden Gesetze ist Integration nicht möglich. Doch genau hieran hapert es bei vielen Einwanderern: Insbesondere die Dienste selbsternannter muslimischer „Friedensrichter“ gedeihen prächtig - im Schatten der deutschen Justiz. Damit soll nun Schluss sein.

Die illegale Rechtsprechung sogenannter „Friedensrichter“ in Deutschland wollen Union und SPD beenden, berichtet „bild.de“ unter Berufung auf ein Konsenspapier der Koalitionsparteien: „Wir wollen das Rechtssprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden“, stehe darin geschrieben.

Insbesondere der zunehmenden Schattenjustiz durch illegale muslimische Scharia-Richter wollen die Parteien demnach den Kampf ansagen. In dem Konsenspapier heiße es weiter, dass die deutsche Rechtsordnung bereits eine „friedenstiftende Wirkung“ biete.

Islamische Paralleljusitz in großen deutschen Städten

"Weiterlesen"




Union und SPD wollen Scharia in Deutschland verbieten ?
Oha, da wagt sich aber jemand aus der Deckung vor, bin vor allem auf die Umsetzung gespannt.

Das ganze ist wahrscheinlich nichts anderes als Populismus, denn von Maßnahmen, um dies ohne wenn und aber durchzusetzen, ist ja keine Rede.:shock:

Ich kann schon den Aufschrei der Gutmenschen hören, und Claudia Roth hat sicherlich schon eine Lichterkette und öffentliche Protestaktionen geplant. ;)
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » Do 28. Nov 2013, 12:31

Hassprediger soll im großen Stil abgezockt haben


Er verteilte den Koran und prophezeit Christen die Hölle. Weltlichem ist der Salafist Ibrahim Abou Nagie wohl dennoch nicht abgeneigt: Um seinen Mercedes zu bezahlen, soll er Spenden veruntreut und Hartz-IV-Betrug betrieben haben.
Ausgerechnet Ibrahim Abou Nagie, der neue Star der islamistisch-radikalen Predigerszene, der umstrittene Initiator der medienwirksamen Koran-Verschenk-Aktion „Lies“, ein Mann, der Juden und Christen die Hölle prophezeit, muss sich offenbar demnächst wegen Sozialhilfebetrugs vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 22. Oktober Anklage gegen den Internet-Imam erhoben, erfuhr FOCUS.
Abou Nagie soll zu Unrecht knapp 54.000 Euro an Hartz-IV-Bezügen kassiert haben. Überdies soll der ehemalige Unternehmer Spenden seine Anhänger für die Koran-Verschenkaktion in die eigene Tasche gesteckt haben. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn zufolge hat der radikale Salafist über einen mitangeklagten Strohmann 256.000 Euro von Gläubigen eingesammelt.

Fast 59.000 Euro abgezweigt

"Weiterlesen"




Wie heißt es noch so schön im Volksmund ?

"Wie man sich bettet, so liegt man".

Dieser Mann lebt streng nach den Richtlinien des Koran
Die Ungläubigen sollen belogen und betrogen werden. Das ist die Pflicht eines guten Moslems. Sie tun also ein gutes Werk im Namen des Islam.

Der Ibrahim Abou Nagie wär doch geradezu bescheuert, wenn er diesen verblödeten Staat, geführt von einer unterwürfigen und devoten Regierung, der ihn ja geradezu angelockt oder eingeladen hat, nicht bescheißen würde.

Wäre echt mal Neugierig, was die Verfassungsschützer bei Ibrahim Abou Nagie eigentlich seit Jahren beobachten haben, und warum bitte haben die nicht schon viel eher bemerkt das Nagie noch andere Einkommen hat außer Hatz4 und den Betrug verhindert ? Er war doch bekannt durch die medienwirksamen Koran-Verschenk-Aktion „Lies“.:roll:

Danke auch an die grünen Gut-Menschen, das ihr unsere zugewanderten Sozialempfänger so kräftig unterstützt.
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Sarastro » Mi 4. Dez 2013, 14:09

Nein, es handelt sich um keine Satire. Und zeigt, daß jede Zuwanderung maßvoll ablaufen muß, damit man lieber wenige richtig integriert als viele falsch.

=== Migranten beklagen hohen Migrantenanteil an Schulen

Vor einigen Monaten gab es in Berlin einen aufsehenerregenden Fall, der viel über das Selbstbild von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland aussagt. Da klagten drei Schüler eines Gymnasiums in Neukölln gegen das Land Berlin. Die Schüler hatten die Probezeit nicht bestanden. Schuld daran sei der hohe Anteil von Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch war, waren sie überzeugt. In der entsprechenden Klasse gehörten dieser Gruppe 67 Prozent an. Unter ihnen auch die drei klagenden Schüler.

"Ich kann das nachvollziehen", sagt Meral Cerci, Projektleiterin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für die Studie "Bildung, Milieu, Migration" im Auftrag der Vodafone Stiftung und der Stiftung Mercator. Sie liegt der "Welt" vorab vor. "Viele Migranten beklagen, dass ihre Kinder geringere Chancen in der Schule haben, weil in den Klassen zu viele Kinder mit Migrationshintergrund sind", sagt Cerci.

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... hulen.html
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » Mi 4. Dez 2013, 15:32

Tja, so ändern sich die Zeiten.
Vor ein oder zwei Jahren beschwerten sich deutsche Eltern das der Migrationsanteil in den Klassen viel zu hoch sei, und lernwillige deutsche Kinder durch die sprachlichen Barrieren vieler Migrantenkinder in ihrer Lernfähigkeit stark behindert wurden.

Der Aufschrei war riesengroß, und natürlich war sofort von Diskriminierung die Rede, als deutsche Eltern es wagten sich über den viel zu hohen Ausländeranteil in einzelne Schulklassen öffentlich wirksam zu beschweren.

Nun ist es aber schon interessant zu lesen, dass selbst viele Migranten anfangen sich dagegen zu wehren weil auch sie diesen Missstand erkannt haben.

Fazit: Gut zu wissen das auch die Migranten inzwischen begriffen haben, dass Integration bei der Bildung anfängt.
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » Mo 6. Jan 2014, 14:53

Buschkowsky warnt vor Sinti-und-Roma-Slums
Der Bezirksbürgermeister von Neukölln Heinz Buschkowsky (SPD), hatte bereits im März des letzten Jahres vor einem weiteren illegalen Zuzug dieser Armutsflüchtlinge aus Bulgarien, Rumänien und dem ehemaligen Jugoslawien gewarnt, die in Berlin die sozialen Spannungen vertiefen werden!
"Quelle//"

Das war vor knapp einem Jahr.
Die Frage ist nun, hat er recht mit seiner Prognose, oder war das einfach nur Angstmacherei ?

Wenn Tatsachen veröffentlicht werden, redet man von Vorurteilen. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, wird beschönigt. Die Bürger sind machtlos... Asyl um jeden Preis ?

"Rassismus entsteht nur dort, wo die negativen Symptome der Zuwanderung tabuisiert, verschwiegen und die Bedenken der Bevölkerung nicht ernst genommen werden."


.
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » Mo 6. Jan 2014, 17:36

Kinder der Sinti und Roma gehören in die Schule
Vom Image eines unfreiwilligen Einwanderungslandes hat sich Deutschland befreit. Jetzt geht es um Menschenrechte, Freizügigkeit und europäische Werte. Vormoderne Clanstrukturen haben keinen Platz.

"Quelle//"




Der Artikel trifft den Punkt. Allerdings ist dies alles sinnlos, da zu den Veränderungsprozessen auch jene gehören, von denen hier die Rede ist. Die aber werden nie ihre Clanstrukturen aufheben. Schon über viele Jahrhunderte hinweg sind die Versuche, Roma und Sinti sesshaft zu machen und ihnen unsere Wertvorstellungen angedeihen zu lassen gescheitert. Solange von dieser Seite nicht der Wille besteht, unsere Gesetze zu achten und sich an die Kern-Gegebenheiten unserer Kultur anzupassen, solange bleiben alle Worte Schall und Rauch.


"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe." Vom Weltsozialamt ist da nicht die Rede.

Hier von Rumänen und Bulgaren zu sprechen ist wohl kaum ehrlich und sinnvoll. Der erste Schritt zur Lösung eines Problems ist die schonungslose Analyse der Lage.

Hier wandert eine diskrinierte Minderheit ein, die sich eine Verbessrung ihrer Lebensumstände erhofft, und leider von ihren Clanchefs ausgebeutet und weiter unmündig gehalten werden soll.

Stellt sich die Frage, wie dagegen gewirkt werden kann. Nicht dadurch, das die o,g. Auswirkungen schön geredet werden und die massiven Beeinträchtigungen und Gesetzesverstöße negiert werden. So geht es sicherlich nicht weiter.

Es wird Zeit, dass wir uns nicht ständig um die Belange von Minderheiten kümmern, die sich nicht anpassen wollen !
Das wir uns endlich mal konsequent um uns, und unsere Kultur kümmern und diese durch Konsequenz und Gradlinigkeit verteidigen !

Nein, es ist nicht die Aufgabe des deutschen Steuerzahlers, Zigeuner aus Osteuropa zu zivilisieren. Das sollen gefälligst deren Herkunftsländer tun. Glaubt wirklich jemand diese Menschen würden freudestrahlend ihre Traditionen aufgeben ?

Eine kleine Minderheit wird es vielleicht schaffen sich anzupassen, doch die Mehrzahl dieser Gesellschaft, lebt weiter in ihren angestammten Traditionen. Doch die meisten von denen, wird nicht einmal die, für sie bereit gestellten Toilettenanlagen zweckdienlich benutzen, so wie wir es hierzulande von eh und je gewohnt sind.
Wir benötigen diese Menschen in keinster Weise in Deutschland und sollten die daher in ihre Heimatländer zurückbringen.


Deutschland und Europa sind nicht für die Lösung der weltweiten Barberei und Rückständigkeit verantwortlich.
Das ganze Gerede über die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien ist daher ein verlogenes Gerede.

Hier geht meines Erachtens nicht um die qualifizierten Einwanderer, die ja bereits in der Vergangenheit einwanderten.

Sondern es geht um die nicht qualifizierten Sinti und Roma die sich in den Problemvierteln Dortmunds, Duisburgs, Mannheims, Berlin usw. konzentrieren.

Probleme sind die Offenkundigen Lebensweisen, die nicht vorhandene Bildung und sonstige Qualifikationen, und das sie häufig nicht gewillt ihre Kinder in die Schule zu schicken, sondern die zügige Verwahrlosung des Wohnumfeldes. Betteln in den Fußgängerzonen, Betteln an den Einkaufswagen bei Supermärkten um den Euro, der Einsatz strafunmündiger Kinder als Diebe, erhöhte Kriminalität (Autos und Wohnungseinbrüche, man Frage mal die Duisburger Polizei), Prostitution und Schwarzarbeit.

Hier die Probleme unter den Teppich zu kehren scheint mir keine gute Strategie. Im Gegensatz zu den Verlautbarungen der Politiker (wer von ihnen wohnt denn in der Nähe solcher Viertel?) wird dies als Riesenproblem wahrgenommen.

Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht ständig um die Belange von Minderheiten kümmern, die sich nicht anpassen wollen !
Es wird Zeit, dass wir uns endlich mal konsequent um uns und unsere eigene Kultur kümmern und diese durch Konsequenz und Gradlinigkeit verteidigen !

Nein, es ist nicht die Aufgabe des deutschen Steuerzahlers, Zigeuner aus Osteuropa zu zivilisieren.
Das sollen gefälligst deren Herkunftsländer tun. Glaubt wirklich jemand diese Menschen würden freudestrahlend ihre Traditionen aufgeben ?

Eine kleine Minderheit wird es vielleicht schaffen sich anzupassen, doch die Mehrzahl dieser Gesellschaft, lebt weiter in ihren angestammten Traditionen.

Von vielen Sinti und Roma werden nicht einmal die für sie bereit gestellten Toilettenanlagen zweckdienlich zu benutzt so wie wir es hierzulande von eh und je gewohnt sind.
Wir benötigen diese Menschen in keinster Weise in Deutschland und sollten die daher in ihre Heimatländer zurückbringen.


Deutschland und Europa sind nicht für die Lösung der weltweiten Barberei und Rückständigkeit verantwortlich.
Das ganze Gerede über die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien ist daher ein verlogenes Gerede.

Es geht meines Erachtens nicht um die qualifizierten Einwanderer, die ja bereits in der Vergangenheit einwanderten.
Es geht um die nicht qualifizierten, sondern hier geht es um die Minderheit der Sinti und Roma die sich in den Problemvierteln Dortmunds, Duisburgs, Mannheims, Berlin usw. konzentrieren.

Probleme sind nicht vorhandene Bildung und sonstige Qualifikationen, und das sie ihre Kinder häufig nicht in die Schule zu schicken, sondern die zügige Verwahrlosung des Wohnumfeldes. Betteln in den Fußgängerzonen, Betteln an den Einkaufswagen bei Supermärkten um den Euro, der Einsatz strafunmündiger Kinder als Diebe, erhöhte Kriminalität (Autos und Wohnungseinbrüche, man Frage mal die Duisburger Polizei), Prostitution und Schwarzarbeit.

Hier die Probleme unter den Teppich zu kehren scheint mir keine gute Strategie. Im Gegensatz zu den Verlautbarungen der Politiker (wer von ihnen wohnt denn in der Nähe solcher Viertel?) wird dies als Riesenproblem wahrgenommen.
"Wenn wir unsere A u g e n nicht dazu gebrauchen um zu sehen, werden wir sie immer öfters benutzen, um zu Weinen."
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Sarastro » Mi 8. Jan 2014, 10:43

Einmal mehr stehen die Segnungen der EU im Mittelpunkt.

(1) Die Glosse der CSU. Sie hätte damals gegen die Osterweiterung stimmen können, gegen die EU-Verfassung, die EURO Gesetze usw.
Jetzt versucht sie, dies zu vertuschen mit der griffigen Parole "Wer betrügt, der fliegt". Also eine billige Mogelpackung, da schon längst Fakten geschaffen wurden, auch durch CDU/CSU. Schwarz-Gelb ist eben wie Rot-Grün nur Zeit verzögert.

(2) Beim Thema Sozialhilfe wird es immer schwerer durchzublicken. Gerichtsurteile stehen noch aus.

Um Staatsgelder zu erhalten, scheinen folgende Punkte von "Vorteil" bzw wesentlich zu sein:
- (Schein)Selbständigkeit.
- Es gibt Hartz IV Aufstockung für Leute mit Gewerbeanmeldung.
- Kindergeld wird recht großzügig verteilt.

Das allein ist schon ein Anreiz für Zuwanderung in die Sozialsysteme, aber es gibt wohl noch ein paar weitere Regelungen:
- Für "normale" Arbeitnehmer scheint irgendeine Form von Krankenversicherung wichtig zu sein, um Ansprüche auf Leistungen zu haben.
- Es gibt Unterschiede zwischen Sozialhilfe und ALG II (Hartz 4), dazu stehen Urteile noch aus.
- Es gibt das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), das ebenfalls für Kontroversen sorgt.
- Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, könnte gemäß EFA Leistungen nach Sozialgesetzbuch II erhalten.

Zitate:
"... Unter der Niederlassungsfreiheit versteht man dagegen die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit."
"... Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten braucht ein EU-Bürger nichts als ein gültiges Ausweisdokument. Will er sich allerdings länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, muss er Arbeitnehmer oder Selbständiger sein."
"... wenn sie von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU Gebrauch machen und ein Gewerbe angemeldet haben. Wenn der Lebensunterhalt dann nicht zum Leben reicht, können sie Hartz IV als Aufstockungsleistung beantragen."
"... Die wichtigste Sozialleistung ist bisher das Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere. Darauf haben EU-Bürger Anspruch, und zwar vom ersten Tage an. Das gilt sogar für Kinder, die gar nicht hier in Deutschland, sondern noch in ihrem Heimatland leben."
"... Für einige EU-Fälle spielt zudem das Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953 eine besondere Rolle. Darin haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren. Bulgarien und Rumänien gehören nicht zu den Unterzeichnerstaaten, allerdings fast alle EU-Staaten sowie Estland, Malta, Türkei, Island und Norwegen. Damit hätten Bürger dieser Staaten Anspruch auf Sozialhilfe und Hartz IV, wie das Bundessozialgericht 2011 feststellte."
"... hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Mai 2012 in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass einer Spanierin, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, gestützt auf das EFA Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen sind."

=== WER BETRÜGT, DER FLIEGT

Die CSU beharrt auf ihrer viel kritisierten Warnung an ausländische Arbeitnehmer vor Missbrauch deutscher Sozialsysteme. Den Vorwurf, mit dem Slogan "Wer betrügt, der fliegt" die Politik von Rechtspopulisten zu betreiben, wies CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im oberbayerischen Wildbad Kreuth scharf zurück. "Ich habe überhaupt keine Veranlassung, mir einen solchen Hut aufzusetzen", sagte sie vor Beginn einer dreitägigen Klausur der 56 CSU-Bundestagsabgeordneten. Die CSU reagiere nur auf Hilferufe aus Städten und Kommunen. Darunter seien auch viele SPD-Politiker.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bestätigte in Berlin, dass die Kommunen seit Jahren Probleme hätten. In erster Linie gehe es nun um eine Versachlichung der Debatte. Wie verabredet solle es eine Prüfung der bisherigen, ohnehin schon restriktiven Regelungen geben. Das schwarz-rote Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Staatssekretärs-Ausschuss einsetzen, der Maßnahmen gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen prüfen soll.
SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte vor Wahlkampfparolen gewarnt. In Bayern stehen im Frühjahr Kommunalwahlen an, im Mai ist Europawahl.

...
Hasselfeldt sagte, es gebe "eine nicht geringe Anzahl" von Menschen aus europäischen Ländern, die etwa ein Gewerbe als Fensterputzer anmeldeten und dann Anspruch auf staatliche Leistungen hätten. Ein Nachweis für ihre Arbeit sei nicht mehr erforderlich.
Die CSU will die Prüfung einer generellen Aussetzung des Bezuges von Sozialleistungen für die ersten drei Monate des Aufenthaltes in Deutschland. Nach Ansicht der Partei kommen gering qualifizierte Migranten nach Deutschland, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten, aber Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten.

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Polit ... rnung.html


=== Welche Sozialleistungen bekommen EU-Bürger?

DDie Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit gehören seit 1958 zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es jedem EU-Bürger, in einem anderen Staat ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Unter der Niederlassungsfreiheit versteht man dagegen die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Voraussetzung ist lediglich eine Teilnahme am Wirtschaftsleben – dazu gehören zwar weder gemeinnützige Tätigkeiten noch generell verbotene wie etwa der Drogenhandel, wohl aber die Ausübung von Prostitution. Das allgemeine Freizügigkeitsrecht, das erst 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt wurde, setzt anders als die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit keine wirtschaftliche Tätigkeit voraus. Auch EU-Bürger, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können sich im Grundsatz vorübergehend – etwa als Touristen – oder auch dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.

Was sind die Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt?

Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten braucht ein EU-Bürger nichts als ein gültiges Ausweisdokument. Will er sich allerdings länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, muss er Arbeitnehmer oder Selbständiger sein. Übt er keine Erwerbstätigkeit aus, muss er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügen, so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Außerdem muss die ganze Familie umfassend krankenversichert sein. Diese Regelungen basieren auf der Aufenthaltsrichtlinie aus dem Jahr 2004 und sollen den „Sozialtourismus“ innerhalb der EU eindämmen.

Auf welche Sozialleistungen haben EU-Bürger in Deutschland Anspruch?

Die wichtigste Sozialleistung ist bisher das Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere. Darauf haben EU-Bürger Anspruch, und zwar vom ersten Tage an. Das gilt sogar für Kinder, die gar nicht hier in Deutschland, sondern noch in ihrem Heimatland leben. So erhielten im Juni 2013 insgesamt 32.579 Bulgaren und Rumänen Kindergeld – 44 Prozent mehr als im Juni 2012. 11,6 Prozent der Rumänen-Kinder lebten noch im Heimatland, es geht also um etwa 3000 Fälle. Etwas anderes gilt dagegen für die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das seit Januar maximal 391 Euro im Monat beträgt. Sowohl das Sozialgesetzbuch (SGB) XII für die Sozialhilfe als auch das SGB II für das ALG II stellen klar, dass die staatliche Hilfe nicht an Ausländer gezahlt wird, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.

Ist der Ausschluss für EU-Ausländer europarechtskonform?

Der Ausschluss von der Sozialhilfe ist mit EU-Recht vereinbar, schließlich erlaubt es die Aufenthaltsrichtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich, EU-Ausländer von der Sozialhilfe auszunehmen. Dass auch kein Hartz IV gezahlt wird, gilt dagegen als hoch umstritten. Das Bundessozialgericht hat deshalb den Europäischen Gerichtshof für eine endgültige Klärung eingeschaltet, die allerdings noch mindestens ein Jahr auf sich warten lassen wird. Im EU-Recht gilt: Ausländer dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Inländer eines EU-Mitgliedstaates. Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Grundes. Juristen streiten nun darüber, ob das ALG II unter den Begriff der Sozialhilfe fällt, die die EU-Mitgliedstaaten ausschließen dürfen, oder ob es eine „beitragsunabhängige Geldleistung“ darstellt, für die keine Ausnahme gemacht werden darf.

Haben EU-Bürger generell keinen Anspruch auf Hartz IV?

Doch schon jetzt erhalten einige EU-Ausländer Hartz IV für sich und ihre Familien. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU Gebrauch machen und ein Gewerbe angemeldet haben. Wenn der Lebensunterhalt dann nicht zum Leben reicht, können sie Hartz IV als Aufstockungsleistung beantragen. Außerdem können EU-Bürger das ALG II beanspruchen, wenn sie sich zu anderen Zwecken als zur Arbeitssuche aufhalten. So sprach das Bundessozialgericht im Januar 2013 einer Bulgarin Hartz IV zu, die in Deutschland ein Kind bekommen hatte. Der Vater des Kindes lebt auch in Deutschland, der Schutz der Familie durch Artikel 6 des Grundgesetzes habe insoweit Vorrang, urteilten die Richter.

Welche Rolle spielt das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)?

Für einige EU-Fälle spielt zudem das Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953 eine besondere Rolle. Darin haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren. Bulgarien und Rumänien gehören nicht zu den Unterzeichnerstaaten, allerdings fast alle EU-Staaten sowie Estland, Malta, Türkei, Island und Norwegen. Damit hätten Bürger dieser Staaten Anspruch auf Sozialhilfe und Hartz IV, wie das Bundessozialgericht 2011 feststellte. Als Reaktion auf das Urteil hat die Bundesregierung jedoch einen Vorbehalt für die Zahlung von Hartz IV erklärt, der am 19. Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Unklar ist jedoch, ob dieser Vorbehalt überhaupt wirksam ist.
...

http://www.faz.net/aktuell/politik/ein- ... 39826.html

Weitere Auszüge zum Europäischen Fürsorgeabkommen aus Wikipedia:

Die Voraussetzungen des Gleichbehandlungsanspruchs nach Art. 1 EFA liegen auch für das Arbeitslosengeld II vor. Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts um Fürsorgeleistungen im Sinne des EFA.[1]

Im Dezember 2011 hat die Bundesregierung gestützt auf Art. 16 Buchstabe b) EFA einen Vorbehalt für das SGB II erklärt.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kam zu dem Ergebnis, dass ein Vorbehalt gegen die neue Rechtslage nicht wirksam möglich sei. Weder das SGB II noch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien ein „neues Gesetz“ im Sinne des Abkommens, gegen das ein solcher Vorbehalt ausgesprochen werden könne.[5]
Gestützt auf dieses Gutachten hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Mai 2012 in einem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass einer Spanierin, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, gestützt auf das EFA Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen sind. Der Vorbehalt, den die Bundesregierung erklärt hatte, schließe die Betroffene nicht wirksam von den Leistungen aus, weil der er nicht gleichzeitig mit der Verkündung des SGB II mitgeteilt worden sei, sondern erst nachträglich in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.[6] Bereits früher hatte das Sozialgericht Berlin den Vorbehalt für unwirksam gehalten, weil es an einem hierzu ermächtigenden Parlamentsgesetz fehle.

Da es sich um ein Abkommen des Europarats handelt, ist die Vorbehaltserklärung ohne Auswirkung auf Ansprüche aus dem Sozialrecht der Europäischen Union.
Es ist daher auch eingewandt worden, der Vorbehalt sei im Ergebnis wirkungslos, weil sich der Anspruch von EU-Bürgern auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen unabhängig davon, ob sie sich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhielten, unmittelbar aus der Verordnung (EG) 883/2004 ergebe, die im Mai 2010 in Kraft getreten war.[9]
Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung können sich Ansprüche aus dem Diskriminierungsverbot zu Lasten von Unionsbürgern (Art. 18 i.V.m. Art. 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) oder aus dem Gleichbehandlungsanspruch von Arbeitnehmern (Art. 45 Abs. 2 AEUV) ergeben.[10]

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A ... geabkommen
Sarastro
 
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Re: Zuwanderung

Beitragvon Ruckzuck » Fr 10. Jan 2014, 20:12

Nicht nur Deutschland, oder Frankreich haben ein Problem mit der Zuwanderung aus dem Osten der EU, sondern auch im großen stiel Großbritannien.
Die Zustände in diesen Länder sind bereits vergleichbar mit DE.

Seit Januar 2014 wird ein zunehmender Sozialmissbrauch in den westlichen EU Länder, hervorgerufen durch Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien befürchtet, und kritische Äußerungen von betroffene Einwanderungsländer in der West EU werden bereits lauter.

In Frankreich poltert sein langen schon die Partei Front National (FN) mit Jean Marine Le Pen an der Spitze gegen die unkontrollierte Einwanderung aus anderen EU Staaten.

Nun hört man ähnliche Töne auch aus Großbritannien !!!

Skandalpolitiker will Zuwanderern Stütze streichen
Laut Umfragen wollen 77 Prozent der Briten weniger Migration. Nun prescht der Populist Nigel Farage vor: Er will Zuwanderern die Stütze streichen und nur noch begrenzte Arbeitserlaubnisse vergeben.
Fünf Jahre lang keine Sozialleistungen für Zuwanderer! Mit dieser drastischen Forderung hat sich der Vorsitzende der britischen Unabhängigkeitspartei UKIP, Nigel Farage, in die Zuzugsdebatte eingemischt. Um den Vorschlag umsetzen zu können, müsse Großbritannien die EU verlassen, sagte der Politiker.
Gleichzeitig kündigte er an, seine Partei werde vor der Parlamentswahl 2015 ihr Versprechen wiederholen, Zuwanderern fünf Jahre lang zu verbieten, sich in Großbritannien niederzulassen.
Damit heizt der Europaskeptiker die Diskussion um Zuwanderung und Sozialmissbrauch im Vereinigten Königreich weiter an, die seit Wochen die Schlagzeilen bestimmt.

Seit dem 1. Januar dürfen Rumänen und Bulgaren dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit in ganz Europa arbeiten. Deutsche und britische Politiker fürchten nun einen Ansturm auf die Sozialsysteme.

Aus Angst vor einem massiven Zustrom aus Osteuropa hatte Premier David Cameron im November angekündigt, dass Zuwanderer in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Großbritannien keine Arbeitslosenhilfe beziehen dürfen.
Auch in der britischen Bevölkerung nehmen die Vorbehalte gegen Zuwanderer zu. Rund 77 Prozent der Briten sprechen sich für weniger Einwanderung aus, ergab der "British Social Attitudes Survey".

"Quelle//"
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