Neues von der AfD
1.) Der allseits beliebte Michel Friedman muß(te) seinen Fehler korrigieren bzw N24 eine Gegendarstellung verfassen.
2.) Offizielle AfD Pressemitteilung zur Ukraine
3.) Offizielle AfD Pressemitteilung zur doppelten Staatsbürgerschaft
=== N24 erfüllt AfD-Forderung und zieht vor Gericht
Der Fernsehsender N24 zieht gegen die Alternative für Deutschland (AfD) vor Gericht. Hintergrund ist eine Ausgabe des N24-Talks „Studio Friedman“ vom 27. Februar, in der Moderator Michel Friedman Behauptungen über die Berliner Europakandidatin Beatrix von Storch aufgestellt hat, die sich hinterher als falsch herausgestellt haben. Dagegen hat die Partei geklagt - zunächst erfolgreich.
Der Sender wehrt sich nun allerdings – ebenfalls mit Rechtsmitteln, wie aus Unterlagen über den Fall hervorgeht, die Handelsblatt Online vorliegen. Demnach hat der Sender beim Landgericht Berlin Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung auf Verlesen einer Gegendarstellung eingelegt.
Der Vorgang ist insofern skurrill, als die Gegendarstellung nach Angaben der N24-Sprecherin Kristina Faßler bereits in der Friedman-Sendung vom 3. April verlesen wurde. Warum dennoch Widerspruch eingelegt wurde und es deshalb Ende April zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommt, untewollte die Sprecherin aus "juristischen" Gründen nicht sagen. "Der Termin wird sicherlich nicht spektakulär werden", sagte Faßler und fügte hinzu: "Uns wundert, dass der AfD-Anwalt die Sendung, in der Gegendarstellung verlesen wurde, nicht gesehen hat."
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Kurze Zeit später in der Sendung fragte Friedman dann noch einmal konkret bei Lucke nach: „Stehen Sie hinter der Aussage Ihrer Kandidatin?“ Da aber Lucke offenbar keine präzise Antwort geben wollte, hakte Friedman nochmals mehrfach nach, bekam jedoch keine konkrete Aussage von seinem Gast. Lucke verließ dann das Studio. Später stellte sich heraus, dass das besagte Zitat gar nicht von der AfD-Politikerin von Storch stammt, sondern von einem Blogger.
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In einem weiteren Brief an die Bundesgeschäftsstelle wird der Anwalt noch deutlicher. Er unterstreicht zunächst, dass die Partei mit der einstweiligen Verfügung „den Nerv von N24 getroffen“ habe. Für jeden Fernsehsender sei es eine „Bloßstellung“, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu müssen. Dann nimmt der Jurist noch einmal auf die Sendung Bezug. Der Sender werbe damit, dass „alles „knallhart“ von Friedman recherchiert“ worden sei. „Im Falle der Frau Storch wurde schlicht und ergreifend eine Lüge über den Fernsehsender verbreitet.“ Friedman habe Lucke „mit dieser Lüge in die Ecke treiben“ wollen.
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http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 54930.html
-> handelsblatt.com/politik/deutschland/bizarrer-rechtsstreit-n24-erfuellt-afd-forderung-und-zieht-vor-gericht/9754930.html
=== Erklärung zur aktuellen Situation in der Ukraine
Die AfD betrachtet die Entwicklungen in der Ukraine mit großer Sorge und lehnt jede von außen in die Ukraine hinein getragene Gewalt oder über Vermittlungsbemühungen hinausgehende politische Interventionen ab.
In diesem Konflikt stehen sich offensichtlich zwei Prinzipien gegenüber, auf der einen Seite die territoriale Unverletzlichkeit der Ukraine, auf der anderen Seite das Selbstbestimmungsrecht eines Teils der ukrainischen Bevölkerung.
1. Die AfD ist davon überzeugt, dass allein diplomatische Verhandlungen unter Einschluss Russlands, der USA und der EU die Spannungen vermindern und einer Lösung näher bringen können. Dabei sind die tief verwurzelten historischen und kulturellen Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine zu respektieren, solange die Bevölkerungen beider Länder diese Beziehungen im Kern unverändert fortsetzen wollen.
2. Es ist anzuerkennen, dass das Selbstbestimmungsrecht eines relevanten Teils der ukrainischen Bevölkerung nicht unbedingt an den heutigen Grenzen enden muss und diese folglich nicht unverrückbar sind. Die friedliche Auflösung der Tschechoslowakei und das angekündigte Referendum über die schottische Unabhängigkeit zeigen demokratische Wege zu Sezession und neuer Selbständigkeit in veränderten Grenzen. Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts muss auch im Nachgang eines revolutionären Umsturzes möglich sein, wenn der bisherige gemeinsame Staat eine konstruktive Verhandlungslösung verweigert oder die Verfassung eine demokratische Loslösung nicht vorsieht.
3. Voraussetzung für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes ist jedoch, dass sich alle Beteiligten einer militärischen oder einseitigen politischen Einflussnahme enthalten und der Wille der Bevölkerung international überwacht, frei und fair in einem geordneten Verfahren zum Ausdruck kommen kann.
Eine Erweiterung der Nato nach Osten wäre für eine friedliche Lösung genauso kontraproduktiv wie eine russische Militärpräsenz in den von der Sezession erfassten russischsprachigen Gebieten im Osten und Süden der Ukraine. Das gleiche muss bis auf weiteres für Wirtschaftssanktionen gelten.
https://www.alternativefuer.de/2014/04/ ... r-ukraine/
-> alternativefuer.de/2014/04/11/erklaerung-zur-aktuellen-situation-in-der-ukraine/
“Es ist ein kluger Schritt der Regierung der Ukraine, nicht mit überhasteter Gewalt auf die Proteste im Ostteil des Landes zu reagieren, sondern über ein Referendum nachzudenken, das Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes des ost-ukrainischen Volkes ist. Das ist eine friedensbewahrende Maßnahme, mit der sicherlich allen Seiten geholfen ist und weiteres Blutvergießen verhindert wird”, so Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland.
https://www.alternativefuer.de/2014/04/ ... regierung/
-> alternativefuer.de/2014/04/14/volksabstimmung-in-der-ost-ukraine-ist-ein-kluger-schritt-der-regierung/
=== Beschluss zur endgültigen Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft
... Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts handelt es sich um ein höchst sensibles Thema. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kann nicht gegen die Bevölkerung gemacht werden. Sie darf das Land nicht spalten, sondern muss von einem breiten Konsens getragen werden.
Die Einbürgerung ist Ausdruck einer geglückten Integration und Sozialisation in Deutschland. Eingebürgert werden kann, wer sich erkennbar in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland eingeordnet hat. Eine nachweisbare Integration und Sozialisation beim Einbürgerungsbewerber muss gewährleistet sein. Unabdingbar für die Einbürgerung ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Sie ist grundlegende Voraussetzung und Schlüssel für die gesamte Integration.
Am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit muss festgehalten werden. Wer sich einbürgern lassen will, muss sich für die Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit wirkt sich insgesamt eher integrationshemmend aus, weil sie eine eindeutige Hinwendung zur Bundesrepublik Deutschland erschwert bzw. gar nicht erst fordert. Wer Deutscher werden will, muss also grundsätzlich seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
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https://www.alternativefuer.de/2014/04/ ... gerschaft/
-> alternativefuer.de/2014/04/11/beschluss-zur-endgueltigen-einfuehrung-der-doppelten-staatsbuergerschaft/