Patriotismus-Freiheit-Föderalismus (SVP als Paradebeispiel, weitgehend auch AfD) vs
InterNational-Sozialismus-Zentralismus (KPD, Sozialistische Einheitspartei / Linkspartei) vs
National-Sozialismus-Zentralismus (NSDAP, NPD)
Siehe auch
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Dort heißt es als neue "Selbsteinschätzung" der AfD:
Liebe Leser, meine gestrige Kolumne war der Beginn einer dreiteiligen Serie, die den politischen Kompass unserer Bürgerpartei darlegen soll:
Wir sind konservativ, wir sind freiheitlich und wir sind patriotisch.
...
Das ist seit 2013 anders. Bürger, die sich nach Freiheitlichkeit sehnen, haben nun endlich wieder eine Partei zur Auswahl, die das Idealbild einer freiheitlichen Gesellschaft nicht beargwöhnt und mit ständig neuen Vorschriften, Gängelungen und Verboten bevormunden möchte.
Freiheitlich ist, wer den Bürgern ihre Freiheiten lässt, anstatt sie zu gängeln, zu drängeln und zu bevormunden. Der Grund hierfür ist so unglaublich einfach: Die Bürger wissen besser als jeder Politiker, was für sie das Beste ist.
Oder wollen Sie, liebe Leser, Ihr Schicksal einem bürokratiegläubigen Technokraten in die Hände legen? Vermutlich nicht, denn Sie als Individuum wissen, was gut für Sie und Ihre Familie ist - und was nicht.
Wir vertrauen dem Bürger, den wir mit mehr demokratischen Befugnissen ausstatten und mit weniger Bürokratie und Steuerlast quälen möchten. Der Bürger braucht Freiheit, um sich entfalten zu können, und keine Super-Nannies von den Kartellparteien, die ihm alles vorschreiben und verbieten.
Was der Bürger aber braucht, um diese Freiheit auch tatsächlich nutzen zu können, ist ein starker Staat: Ein Staat, der Recht und Ordnung gewährleistet und es jedem Bürger ermöglicht, im Rahmen des Erlaubten seinen Bedürfnissen nachzugehen: Freiheit ohne Recht und Ordnung ist Anarchie.
...
Genausowenig freiheitlich ist die bei allen Kartellparteien grassierende EU-Trunkenheit, die mehr und mehr Macht der zentralistischen Brüsseler Nomenklatura zusprechen möchte, anstatt den einzelnen Bürger ins Zentrum zu rücken.
Und auch eine desaströse Euro-Rettungspolitik ist nicht freiheitlich: Zur Freiheit gehört die Freiheit der Entscheidung - verbunden mit dem Risiko des Scheiterns. Eine Politik, die die Lasten von Pleitebanken und Pleitestaaten unbeteiligten Dritten - nämlich vorrangig den Deutschen - ans Bein bindet, hebelt dieses unverrückbare Grundprinzip freiheitlicher Politik zu Lasten der hart arbeitenden Steuerzahler und Sparer in Deutschland aus.
Am allerwenigsten freiheitlich ist allerdings das, was der Bundestag noch kurz vor Toreschluss im Schnellverfahren beschlossen hat: Eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit ohne rechtsstaatliche Überprüfung. Dieser Justizminister ist der personifizierte Feind der Freiheit!
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Übrigens: Die Altparteien mit ihrer Überwachung der Providerdaten und dem NetzDG sind keine Alternative, sondern nähern sich der DDR light an.
Passend zur EU/RO Problematik:
Liebe Leser, das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein - längst überfälliger - Paukenschlag. Es brandmarkt die unsäglichen Anleihenkäufe der EZB als das, was sie sind: Nämlich unerlaubte Staatsfinanzierung - und zugleich ein ebenfalls unerlaubter Eingriff in die den Euro-Staaten vorbehaltene Wirtschaftspolitik. Die EZB hat mit diesem Programm eine Geldschwemme historischen Ausmaßes verursacht: Über zwei Billionen Euro - ja, Sie haben richtig gelesen: BILLIONEN - hat Mario Draghi im rechtsfreien Raum einfach so unters Volk gebracht. Dass das nicht gut sein kann, ahnt jeder, der seine Sinne noch beieinander hat.
Aber das interessiert Mario Draghi nicht. Dieser ehemalige Goldman-Sachs-Banker agiert, als wenn es für ihn und die von ihm geleitete Institution der Europäischen Zentralbank (EZB) keinerlei Regeln und Grenzen gibt. "L'état c'est moi!"
Und wissen Sie, was das Fürchterliche ist, liebe Leser: Dieser perfide Alchimist des Geldes schätzt die Situation damit vollkommen richtig ein. Ja, es gibt keinerlei Grenzen und keinerlei wirksame rechtliche Bremsen, um diesen Mann aufzuhalten in seinem zerstörerischen Treiben.
Falls Sie nun sagen: "Aber unser Verfassungsgericht hat doch genau das gestern getan!", dann muss ich Sie leider desillusionieren. Das Bundesverfassungsgericht hält die strittigen Anleihenkäufe zwar für unzulässig, kann aber der EZB keine Vorschriften machen - es verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Damit aber wird der Bock zum Gärtner gemacht, man kann es leider nicht weniger drastisch ausdrücken: Der EuGH versteht sich seit jeher nicht als Korrektiv einer zuweilen völlig aus dem Ruder laufenden "Europäischen Einigung" (was auch immer das genau sein soll!), nein: Er versteht sich als Motor derselben. Deshalb hat er auch schon beim ähnlich gelagerten Fall eines früheren Programms, der ihm ebenfalls von Karlsruhe vorgelegt wurde, selbstverständlich zugunsten der EZB entschieden. Und wenn er sich irgendwann bequemen wird, die ihm nun vorgelegte Frage zu entscheiden, wird am Ende wieder genau das Gleiche herauskommen.
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