Die Parteienfinanzierung soll nicht dazu dienen, daß sich die AfD die Taschen vollstopft. So weit so gut.
Aber sie soll auch nicht dazu führen, daß sich 1.) die Altparteien bedienen und 2.) andere Parteien benachteiligt werden. Das ist aber der Fall, wenn z.B. die SPD mit "wirtschaftlichen Aktivitäten" durch ihre Verlagsbeteiligungen besser gestellt wird als andere Parteien.
=== Eben doch eine Lex AfD
Empört war keiner, nur die AfD und ihre Mitglieder waren es, als das Vorhaben ruchbar wurde. Von Mitleid ohnehin keine Spur, dafür schadenfrohes, teils heimliches, teils offenes Händereiben. Die Politiker der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD hatten herausgefunden, wie sie der jungen Partei empfindlich schaden konnten, nämlich ihr drastisch die Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien zu beschneiden. Zu diesem Zweck haben sie einen Gesetzentwurf eingebracht, der Einschlägiges im Parteiengesetz ändern soll.
...
Um nämlich staatliche Gelder zu erhalten, müssen Parteien nachweisen, dass sie in gebührender Höhe auch eigene Einnahmen erzielen: durch Spenden, durch Beiträge ihrer Mandatsträger oder durch eigene Geschäftstätigkeit. Anders als die Altparteien (vor allem anders als die SPD) fehlte es der noch jungen AfD an Einnahmen aus eigenen Geschäften. Also hatte sie die Idee, einen Goldhandel aufzuziehen, und damit auch Erfolg. Sie kaufte Gold, und mit Gewinnaufschlag verkaufte sie es wieder. Da Gold teuer ist, brachte sein Verkauf zumindest hohen Umsatz. Denn Grundlage für die Berechnung der Staatsgelder waren bisher die Bruttoeinnahmen (der Umsatz).
...
Sehr schlimm dagegen ist, dass sich die Parteien mit der Gesetzesänderung gleich zusätzlich bereicherten, indem sie sich die ohnehin schon ansehnlichen staatlichen Zuschüsse noch erhöht haben. Die direkten staatlichen Zuschüsse berechnen sich nämlich nach dem Wahlerfolg der Parteien bei den Wahlen zum Bundestag, zu den Landtagen und zum EU-Parlament sowie nach den erhaltenen Spenden und sonstigen Eigeneinnahmen. Für die ersten vier Millionen gültigen Wählerstimmen bekommt jede Partei je erworbene Stimme jedes Jahr jetzt 100 Cent (bisher 85 Cent). Erzielen die Parteien mehr als vier Millionen Stimmen, erhalten sie künftig 83 (bisher 70) Cent. Zusätzlich gibt es für jeden Euro, den Parteien an eigenen Einnahmen nachweisen, 38 Cent noch obendrauf.
Insgesamt aber darf das, was sie vom Staat erhalten, die eigenen Einnahmen der Parteien aus Spenden, Mandatsträgerbeiträgen und aus wirtschaftlichen Aktivitäten nicht überschreiten (Paragraph 18 des Parteiengesetzes).
Haben kleine Parteien noch relativ wenige Mitglieder, Spender und Wirtschaftstätigkeit, kann das dazu führen, dass sie die jetzt 83 Cent je Stimme nicht voll ausgezahlt bekommen. Eben das war der Grund, warum die AfD für sich den Handel mit Gold erfand.
Allerdings soll die staatliche Finanzierungsänderung für das laufende Jahr sogar rückwirkend gelten. Dann müsste die AfD fast zwei Millionen aus der staatlichen Teilfinanzierung sogar zurückzahlen. Aber diese Rückwirkung droht verfassungswidrig zu sein.
...
http: //ef-magazin.de/2015/12/19/8116-parteienfinanzierung-eben-doch-eine-lex-afd